Heute wollen wir Euch gerne zeigen, welche Möglichkeiten ihr bei der Landesförderung habt:
Der Fördersatz 2018 für Anlagen bis 5 kWp sieht wie folgend aus:
Förderpauschale Einzelanlagen
275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Förderpauschale Gemeinschaftsanlagen
200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Gerne stehen wir Euch für Fragen jederzeit zur Verfügung!